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BGB � 2120 Einwilligungspflicht des Nacherben

BGB � 2120 Einwilligungspflicht des Nacherben

[ Auszug: Ist zur ordnungsm��igen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verf�gung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkun ... ]